„Lohnt sich das überhaupt noch, wenn eh alles weggesteuert wird?“ — dieser Satz war bei uns in Stuhr jahrelang der Standardeinwand, wenn wir Menschen im Rentenalter für einen Einsatz angesprochen haben. Seit Januar 2026 hat sich die Antwort geändert. Wir erklären, warum.

Was ist die Aktivrente?

Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat — also das Alter, ab dem die volle Altersrente beginnt — und trotzdem weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei beziehen. Auf diesen Teil fällt keine Lohnsteuer an.

Beschlossen wurde das im Rentenpaket, das der Bundesrat am 19. Dezember 2025 verabschiedet hat. Gestartet ist die Regelung am 1. Januar 2026. Das ist also kein Entwurf und keine Ankündigung, sondern geltendes Recht — ein Unterschied, den wir hier immer betonen.

Wer profitiert — und wer nicht?

Begünstigt ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, also der klassische Job mit Arbeitsvertrag und Lohnabrechnung. Nicht begünstigt sind dagegen:

  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb
  • Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft
  • Minijobs — die sind bereits anders geregelt und fallen nicht unter die Aktivrente
  • Beamtinnen und Beamte

Und ein Punkt, der oft überlesen wird: Die Sozialversicherung bleibt. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden weiterhin fällig. Steuerfrei heißt also nicht abgabenfrei. Wir sagen das bewusst deutlich, weil sonst am ersten Abrechnungstag Enttäuschung aufkommt.

Unsere Einschätzung aus der Praxis

Wir erleben täglich, wie schwer erfahrene Leute zu ersetzen sind — in der Lagerlogistik, in der Produktion, in der Sachbearbeitung. Wenn jemand nach 40 Berufsjahren weiß, wie ein Wareneingang läuft oder wo eine Anlage klemmt, ist dieses Wissen bares Geld wert. Genau dieses Wissen verschwand bisher oft schlagartig am Renteneintritt.

Aus unserer Erfahrung ist das größte Argument gar nicht die Steuer, sondern die Flexibilität: zwei oder drei Tage die Woche, ohne den vollen Schichtdruck, oft als Einarbeiter oder Springer. Die Aktivrente macht genau dieses Modell finanziell attraktiv — bei zwei Tagen pro Woche liegt der Verdienst in vielen gewerblichen Berufen ohnehin unter der 2.000-Euro-Grenze, ist also komplett vom Steuerabzug befreit.

Unser Tipp aus der Praxis: Wer sich das überlegt, sollte einmal beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein durchrechnen lassen, wie sich das mit der Rente zusammen aufs Jahr auswirkt. Die 2.000 Euro sind steuerfrei, das übrige Einkommen bleibt steuerpflichtig — der persönliche Steuersatz kann sich dadurch verschieben.

Häufige Fragen

Muss ich meine Rente dafür pausieren?

Nein. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann ohne Hinzuverdienstgrenze arbeiten. Die Rente läuft weiter.

Gilt das auch in der Zeitarbeit?

Ja. Entscheidend ist, dass es eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist — bei uns also ein regulärer Arbeitsvertrag nach dem DGB/GVP-Tarifwerk. Die Aktivrente knüpft nicht an die Branche an.

Was ist mit Minijob plus Aktivrente?

Ein Minijob fällt nicht unter die Aktivrente. Wer den Freibetrag nutzen will, braucht eine sozialversicherungspflichtige Stelle — was sich in vielen Fällen sogar mehr lohnt als der Minijob.

Wie lange gilt die Regelung?

Die Aktivrente ist seit 2026 in Kraft. Änderungen sind wie immer möglich — wir beobachten das und melden uns, wenn sich etwas tut.

Fazit

Wir halten die Aktivrente für eine der wenigen Regelungen der letzten Jahre, die im Alltag sofort spürbar ist. Wer Lust hat, im Ruhestand noch ein paar Tage im Betrieb zu stehen, sollte sie kennen. Und wenn du wissen willst, welche Einsätze in der Region Stuhr, Bremen und Hannover dafür in Frage kommen: Sprich uns einfach an.

Quellen


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