„Kommt jetzt der 13-Stunden-Tag?“ — diese Frage haben uns in den letzten Wochen mehrere Mitarbeitende und auch Kundenbetriebe gestellt. Wir sind Personaldienstleister aus Stuhr bei Bremen und haben täglich mit Schichtplänen zu tun. Deshalb sortieren wir hier einmal in Ruhe, was am Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz dran ist — und was nicht.

Worum geht es überhaupt?

Das Arbeitszeitgesetz (kurz ArbZG) ist das Gesetz, das regelt, wie lange am Stück gearbeitet werden darf und wann Pausen sein müssen. Bisher gilt dort eine werktägliche Höchstarbeitszeit: acht Stunden pro Tag, ausnahmsweise zehn, wenn der Durchschnitt über einen Ausgleichszeitraum wieder passt.

Das Bundesarbeitsministerium hat im Juni 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt. „Referentenentwurf“ heißt: der erste offizielle Textvorschlag aus dem Ministerium — noch kein Gesetz, sondern der Anfang eines langen Weges.

Was soll sich ändern?

  • Woche statt Tag: Statt der täglichen Grenze soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von bis zu 48 Stunden möglich werden. An einem Tag könnte also länger gearbeitet werden, wenn die Woche insgesamt stimmt.
  • Nur mit Tarifvertrag: Diese Flexibilität soll es ausschließlich geben, wenn ein Tarifvertrag gilt — also eine ausgehandelte Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberseite. Etwa die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland arbeitet gar nicht in solchen Betrieben.
  • Ruhezeit bleibt: Die elf Stunden Pause zwischen Feierabend und nächstem Schichtbeginn stehen nicht zur Disposition.
  • Zeiterfassung wird Pflicht: Wer flexibler planen will, muss die Arbeitszeit elektronisch erfassen. Das setzt Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts um.

Was heißt das für die Zeitarbeit?

Aus unserer Erfahrung ist genau das der Punkt, der unsere Branche besonders angeht: In der Zeitarbeit ist ein Tarifvertrag der Normalfall, nicht die Ausnahme. Seit Januar 2026 gilt das einheitliche DGB/GVP-Tarifwerk. Käme die Reform so, wären Zeitarbeitskräfte also direkt im Anwendungsbereich — anders als viele Beschäftigte in nicht tarifgebundenen Betrieben.

Unsere ehrliche Einschätzung: Für Schichtbetriebe in Logistik und Produktion kann eine Wochenbetrachtung Planung erleichtern — etwa wenn eine Tour länger dauert oder eine Anlage anläuft. Gleichzeitig verstehen wir die Sorge, dass aus „darf“ schnell „soll“ wird. Deshalb finden wir die feste Kopplung an Tarifvertrag und Zeiterfassung richtig: Wer flexibler plant, muss auch nachweisen können, was tatsächlich gearbeitet wurde.

Häufige Fragen

Gilt das jetzt schon?

Nein. Der Entwurf ist weder vom Kabinett beschlossen noch vom Bundestag verabschiedet. Bis dahin gilt das Arbeitszeitgesetz unverändert mit dem 8-Stunden-Tag.

Wann könnte es kommen?

Nach dem Referentenentwurf folgen Ressortabstimmung, Kabinettsbeschluss und die Beratungen in Bundestag und Bundesrat. Ein Inkrafttreten wird frühestens Ende 2026 erwartet, viele Fachleute halten 2027 für realistischer.

Muss ich dann 13 Stunden arbeiten?

Nein. Auch wenn die Reform kommt, entsteht daraus keine Pflicht. Es wäre ein Rahmen, den Tarifpartner und Betriebe erst ausfüllen müssten — und die europäische Obergrenze von durchschnittlich 48 Wochenstunden bleibt.

Was bedeutet die Zeiterfassungspflicht für mich?

Sie schützt vor allem dich: Wenn jede Stunde dokumentiert ist, lässt sich Mehrarbeit nachweisen und muss vergütet oder ausgeglichen werden. Unser Tipp aus der Praxis: Führe trotzdem deine eigene kurze Notiz über Anfang, Ende und Pausen. Das hat in Streitfällen schon oft geholfen.

Unser Fazit

Wir halten wenig davon, einen Entwurf wie geltendes Recht zu behandeln — dafür ist im Gesetzgebungsverfahren schon zu viel gekippt worden. Was wir empfehlen: Ruhe bewahren, die Entwicklung verfolgen und im Betrieb frühzeitig darüber sprechen. Sobald es einen Kabinettsbeschluss gibt, melden wir uns hier wieder.

Quellen


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MN-Personalservice KI Assistent