„Warum steht eigentlich nie drin, was der Job zahlt?“ Diese Frage bekommen wir in unserem Büro in Stuhr fast wöchentlich zu hören. Die gute Nachricht: Das soll sich ändern. Die ehrliche Nachricht: Es dauert noch. Wir erklären, wo die Sache gerade steht.

Was ist die Entgelttransparenzrichtlinie?

Die EU hat 2023 eine Richtlinie beschlossen — das ist eine Vorgabe, die jedes EU-Land in ein eigenes nationales Gesetz übersetzen muss. Ziel: Gehälter sollen nachvollziehbarer werden und die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern kleiner. Die wichtigsten Punkte:

  • Gehalt vor dem Gespräch: Bewerber:innen sollen das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne kennen, bevor sie ins Vorstellungsgespräch gehen — idealerweise schon in der Anzeige.
  • Keine Frage nach dem alten Gehalt: Arbeitgeber sollen nicht mehr fragen dürfen, was du vorher verdient hast. Wer wenig verdient hat, soll das nicht ewig mitschleppen.
  • Auskunftsrecht: Beschäftigte sollen erfahren können, was in vergleichbaren Tätigkeiten im Durchschnitt gezahlt wird — aufgeschlüsselt nach Geschlecht.
  • Berichtspflichten: Größere Unternehmen müssen regelmäßig über Entgeltunterschiede berichten.

Und was gilt jetzt konkret?

Hier wird es unangenehm ehrlich: Deutschland hätte die Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 umsetzen müssen. Ein deutsches Umsetzungsgesetz gibt es bis heute nicht; ein für Anfang 2026 angekündigter Entwurf wurde nicht vorgelegt.

Daraus folgt eine geteilte Lage:

  • Öffentliche Arbeitgeber — Behörden, Kommunen, öffentliche Betriebe — sind seit dem 8. Juni 2026 unmittelbar an die Richtlinie gebunden. Dort kannst du dich also schon darauf berufen.
  • Private Arbeitgeber — also die allermeisten Betriebe — sind es nicht. Gegenüber einem privaten Unternehmen lässt sich aus der Richtlinie derzeit kein direkter Anspruch ableiten.

Weiter gilt das bestehende deutsche Entgelttransparenzgesetz: In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten kannst du Auskunft über das durchschnittliche Vergleichsentgelt verlangen. Das ist deutlich schwächer als das, was die EU vorsieht — aber es ist geltendes Recht und wird aus unserer Erfahrung viel zu selten genutzt.

Was heißt das für dich als Bewerber:in?

Unser Tipp aus der Praxis: Warte nicht auf das Gesetz. Frag freundlich und früh nach der Gehaltsspanne — spätestens im Erstgespräch. Seriöse Arbeitgeber haben damit kein Problem. Wir selbst nennen die Zahl in der Regel direkt, weil beide Seiten Zeit sparen, wenn die Erwartungen nicht zusammenpassen.

Und ein Punkt, der in der Zeitarbeit oft untergeht: Hier ist die Bezahlung ohnehin tariflich geregelt. Seit Januar 2026 gilt das einheitliche DGB/GVP-Tarifwerk mit festen Entgeltgruppen. Du kannst also nachvollziehen, in welche Gruppe deine Tätigkeit fällt — und was dazu an Branchenzuschlägen kommt. Transparenz ist bei uns damit weniger Zukunftsmusik als in manch anderer Branche.

Häufige Fragen

Darf man mich heute noch nach meinem alten Gehalt fragen?

Ja, solange kein deutsches Umsetzungsgesetz gilt. Du musst deine alte Abrechnung aber nicht vorlegen — sag stattdessen freundlich, welche Vorstellung du für diese Stelle hast.

Was sollten Betriebe jetzt schon tun?

Unsere Empfehlung an unsere Kundenbetriebe: Entgeltstrukturen dokumentieren und die Kriterien für Eingruppierungen sauber aufschreiben. Wer das erst macht, wenn das Gesetz kommt, hat unnötigen Stress — und wer es früh macht, wirkt in Bewerbungsgesprächen deutlich professioneller.

Wann kommt das deutsche Gesetz?

Ein Termin steht nicht fest. Weil die Frist bereits abgelaufen ist, wächst der Druck aus Brüssel. Wir rechnen damit, dass 2026/2027 etwas kommt — und melden uns hier, sobald ein Entwurf auf dem Tisch liegt.

Quellen


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MN-Personalservice KI Assistent