Immer wieder hören wir bei uns in Stuhr denselben Satz: „Zeitarbeit, das ist doch schlecht bezahlt.“ Ehrlich gesagt — das stimmt so schon lange nicht mehr. Und seit dem 1. Januar 2026 erst recht nicht. Wir nehmen dich einmal mit durch die Zahlen, in einfachem Deutsch.
Was hat sich zum 1. Januar 2026 geändert?
Seit Anfang des Jahres gilt in der gesamten deutschen Zeitarbeit ein einziges, einheitliches Tarifwerk: der sogenannte DGB/GVP-Tarifvertrag. Ein Tarifvertrag ist nichts anderes als eine feste Vereinbarung über Löhne und Arbeitsbedingungen — ausgehandelt zwischen den Gewerkschaften (DGB) und dem Arbeitgeberverband der Personaldienstleister (GVP). Vorher gab es zwei getrennte Tarifwerke (die alten iGZ- und BAP-Verträge), die noch nebeneinander liefen. Damit ist jetzt Schluss: ein Werk, klare Regeln für alle.
Wie viel verdient man jetzt konkret?
Der Punkt, auf den es dir wahrscheinlich am meisten ankommt. Die unterste Lohngruppe (Entgeltgruppe 1) liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 14,96 Euro pro Stunde. Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn, den jeder in Deutschland mindestens bekommen muss, liegt 2026 bei 13,90 Euro. Heißt: Schon in der niedrigsten Gruppe liegst du in der Zeitarbeit über eineinhalb Prozentpunkte — Entschuldigung, über einem Euro — pro Stunde darüber.
Und es geht noch weiter nach oben: Zum 1. September 2026 steigt dieser Tariflohn auf 15,33 Euro, und ab dem 1. April 2027 auf 15,87 Euro. Das ist keine vage Ankündigung, sondern steht so im Tarifvertrag fest.
Branchenzuschläge und Equal Pay — was ist das?
Zwei Begriffe, die kompliziert klingen, aber einfach sind:
- Branchenzuschläge: Wenn du in bestimmten Einsatzbranchen arbeitest (zum Beispiel Metall oder Chemie), gibt es oben drauf noch einen Extra-Betrag. Je länger du im selben Einsatz bist, desto höher wird er.
- Equal Pay: Wörtlich „gleicher Lohn“. Nach neun Monaten ununterbrochenem Einsatz beim selben Kundenbetrieb hast du Anspruch auf denselben Lohn wie die fest angestellten Kolleginnen und Kollegen dort.
Was heißt das jetzt für dich?
Aus unserer Erfahrung als Personaldienstleister aus der Region Stuhr, Bremen und Hannover können wir dir sagen: Der alte Ruf der Zeitarbeit hinkt der Realität hinterher. Du steigst über dem gesetzlichen Mindestlohn ein, hast eine klare, planbare Lohnstruktur, und mit der Zeit kommt über Zuschläge und Equal Pay noch mehr dazu. Unser Tipp aus der Praxis: Frag beim Bewerbungsgespräch ruhig direkt nach der Entgeltgruppe und möglichen Branchenzuschlägen — seriöse Anbieter legen das offen.
Häufige Fragen
Gilt der neue Tarif schon oder ist er nur geplant?
Er gilt bereits. Das Tarifwerk wurde am 12. September 2025 vereinbart und ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Bekomme ich in der Zeitarbeit weniger als in einer Festanstellung?
Nicht pauschal. Du startest über dem gesetzlichen Mindestlohn, und spätestens nach neun Monaten im selben Einsatz greift Equal Pay — also gleicher Lohn wie die Stammbelegschaft.
Steigt der Lohn 2026 noch weiter?
Ja. Zum 1. September 2026 steigt die unterste Gruppe auf 15,33 Euro, ab April 2027 auf 15,87 Euro.
Quellen
- https://www.equal-personal.de/nachrichten/mindestlohn-und-zeitarbeit-tarifwerk-2026/ (abgerufen 29.07.2026)
- https://www.zeitarbeitsfirma24.de/glossar/mindestlohn-zeitarbeit (abgerufen 29.07.2026)
- https://stazzle.de/blog/gvp-tarifvertrag-zeitarbeit-2026/ (abgerufen 29.07.2026)
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