„Kriege ich eigentlich auch was von der Erhöhung ab?“ — diese Frage kommt bei uns im Büro in Stuhr gerade fast täglich. Wir sind Personaldienstleister aus der Region Bremen und stecken selbst mitten in der Umstellung. Deshalb hier in Ruhe sortiert, was zum 1. September 2026 tatsächlich passiert.
Was ist überhaupt ein Tarifvertrag in der Zeitarbeit?
Ein Tarifvertrag ist eine ausgehandelte Vereinbarung zwischen Gewerkschaften auf der einen und einem Arbeitgeberverband auf der anderen Seite. Darin steht unter anderem, was mindestens pro Stunde gezahlt wird. Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Zeitarbeit ein einheitliches Tarifwerk zwischen den DGB-Gewerkschaften und dem GVP, dem Gesamtverband der Personaldienstleister. Es hat die früher getrennten Werke von iGZ und BAP abgelöst — für die Praxis eine spürbare Vereinfachung, weil es endlich nur noch eine Tabelle gibt.
Die drei Stufen im Überblick
Der Abschluss sieht drei Erhöhungen vor. Für die unterste Entgeltgruppe (EG 1) sehen die so aus:
- seit 1. Januar 2026: 14,96 € pro Stunde
- ab 1. September 2026: 15,33 € pro Stunde
- ab 1. April 2027: 15,87 € pro Stunde
Wichtig und oft missverstanden: Es steigt nicht nur die unterste Gruppe. Alle neun Entgeltgruppen — EG 1 bis EG 9 — werden zum selben Stichtag angehoben. Wer also als Fachkraft in einer höheren Gruppe eingruppiert ist, profitiert genauso.
Wie ist das im Vergleich zum Mindestlohn?
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 € und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 €. Die Zeitarbeit liegt mit ihrer tariflichen Untergrenze also durchgehend darüber — ab September mit 15,33 € um gut anderthalb Euro.
Ehrlich gesagt ärgert uns, wie hartnäckig sich das Gegenteil hält. „Zeitarbeit, das ist doch Mindestlohn“ hören wir immer noch regelmäßig am Telefon. Es stimmt schlicht nicht, und zwar seit Jahren nicht mehr. Was zusätzlich dazukommt und gern übersehen wird:
- Erfahrungszuschläge: +1,5 Prozent nach neun Monaten, +3,0 Prozent nach zwölf Monaten Betriebszugehörigkeit.
- Branchenzuschläge: In vielen Einsatzbranchen — etwa Metall und Elektro oder Chemie — kommen gestaffelte Zuschläge obendrauf, je länger der Einsatz dauert.
- Equal Pay: Spätestens nach neun Monaten im selben Einsatzbetrieb greift der Anspruch auf gleiches Entgelt wie die Stammbelegschaft.
Was heißt das für dich konkret?
Wenn du in einem tarifgebundenen Betrieb arbeitest — und das sind praktisch alle seriösen Personaldienstleister — läuft die Anpassung automatisch. Du musst keinen Antrag stellen und nichts unterschreiben.
Unser Tipp aus der Praxis: Schau dir trotzdem die Abrechnung für September genau an, die kommt üblicherweise im Oktober. Steht dort der neue Stundensatz? Bei Stundenzetteln, die über den Monatswechsel laufen, verrutscht so etwas erfahrungsgemäß am ehesten. Und falls etwas nicht passt: einmal freundlich in der Disposition nachfragen. Aus unserer Erfahrung ist so etwas in neun von zehn Fällen ein Zahlendreher und kein böser Wille — aber gemerkt hat es der Betrieb eben oft nicht von allein.
Häufige Fragen
Gilt die Erhöhung für alle Zeitarbeitsfirmen?
Sie gilt für tarifgebundene Unternehmen, also solche, die dem GVP/DGB-Tarifwerk unterliegen. Das ist in der Branche der ganz überwiegende Normalfall. Wenn du unsicher bist: Im Arbeitsvertrag steht in der Regel ausdrücklich, welcher Tarifvertrag Anwendung findet.
Muss ich meinen Vertrag neu unterschreiben?
Nein. Der Tarifvertrag wirkt direkt, die Erhöhung wird ohne neue Unterschrift wirksam.
Was, wenn ich in einer höheren Entgeltgruppe bin?
Auch dann steigt dein Satz zum 1. September. Die genannten Beträge sind nur die Untergrenze der EG 1 — die höheren Gruppen liegen darüber und werden parallel angehoben.
Wann kommt die nächste Erhöhung?
Am 1. April 2027, dann sind es 15,87 € in der EG 1. Das steht bereits fest und muss nicht neu verhandelt werden.
Unser Fazit
Für uns ist der 1. September ein guter Anlass, mit einem alten Vorurteil aufzuräumen: Zeitarbeit ist keine Billiglösung. Sie ist tariflich geregelt, liegt über dem Mindestlohn und hat einen planbaren Erhöhungspfad bis ins Jahr 2027. Wenn du wissen willst, in welcher Entgeltgruppe du eigentlich stehst und was für dich rausspringt — ruf uns in Stuhr an. Das erklären wir dir lieber am Telefon als per Tabelle.
Quellen
- https://stazzle.de/blog/gvp-tarifvertrag-zeitarbeit-2026/ (Entgelttabelle EG1: 14,96 € ab 01.01.2026, 15,33 € ab 01.09.2026, 15,87 € ab 01.04.2027; abgerufen 21.08.2026)
- https://www.equal-personal.de/zeitarbeit/mindestlohn-zeitarbeit/ (Bestätigung der Stichtage und Beträge, Hinweis Tarifbindung; abgerufen 21.08.2026)
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mindestlohn-steigt-2391010 (gesetzlicher Mindestlohn 13,90 € 2026, 14,60 € ab 01.01.2027; abgerufen 21.08.2026)
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